Mittwoch, 8. August 2018

Ist der Hund am Arbeitsplatz erlaubt?



Unter welchen Voraussetzungen müssen wir das Mitbringen von Hunden zum Arbeitsplatz eigentlich erlauben?
Grundsätzlich hat es der Arbeitgeber in der Hand, das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz zu gestatten – oder eben auch nicht.

Rechtlich fällt das in den Anwendungsbereich von § 106 der Gewerbeordnung. Danach gilt:

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.“

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie als Arbeitgeber einigen Mitarbeitern das Mitbringen eines Hundes gestatten und anderen nicht oder wenn Sie Ihr ursprüngliches Einverständnis widerrufen wollen. Das gilt es auf jeden Fall vor der Erteilung der Erlaubnis zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch schriftlich zu fixieren.

Ein entsprechender Fall wurde beispielsweise vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 24.03.2014, Az.: 9 Sa 1207/13): Eine Angestellte hatte die Erlaubnis ihren Hund mitzubringen. Drei Jahre lang ging alles gut, bis das Tier auffällig wurde und es anderen Mitarbeiter anknurrte. Daraufhin verbot der Arbeitgeber die Mitnahme des Hundes. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht und sah einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, da andere Arbeitnehmer ihre Hunde weiterhin mitbringen durften.

Vor Gericht verlor sie allerdings. Das Verbot war kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn der Arbeitgeber bestimmt, unter welchen Bedingungen die Arbeit zu leisten ist. Eine früher erteilte Erlaubnis kann nur solange gültig sein, wie die Arbeitsabläufe nicht gestört werden. Ein späterer Widerruf war möglich.

Freitag, 6. Juli 2018

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Mittwoch, 4. Juli 2018

Urlaub mit Ihrem Hund.



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Sonntag, 10. Juni 2018

Professionelle Tiertransportunternehmen.



Es gibt Profis für den Transport von Tieren. Im Internet finden Sie davon eine ganze Reihe. Sie sind spezialisiert darauf, Tiere jedweder Art überall in der Welt zu transportieren. Sie kennen auch die Einreisebestimmungen, wissen, was genau beachtet werden muss. Suchen Sie hier auf jeden Fall Rat. Der Frankfurter Flughafen ist ein internationales Drehkreuz. Hier finden sich vor allem Luftfrachtfirmen, die Ihren Hund sicher an den Urlaubsort bringen, insbesondere nach Übersee. Oft koordinieren solche Firmen die Flüge so, dass Sie in zwei separaten Maschinen fast zeitgleich am Urlaubsort ankommen.  

Hunde im Klimaterisierten Frachträumen.

Denn Firmen wie Petair lassen Tiere in reinen Frachtmaschinen transportieren, die klimatisiert (oder luftverdichtet) sind. Etwa sechs Stunden vorher muss man bei einem solchen Service am Flughafen sein. Ein eigenes Freilaufgehege bietet den Tieren Relax-Gelegenheit. Sie werden mit Futter und Wasser versorgt. Und auf den mitunter langen Flug optimal vorbereitet. Allerdings gehören dazu keine Beruhigungsmittel. Fluggesellschaften wollen nur wache und ansprechbare Tiere transportieren. Die Meinungen sind hierüber geteilt. Während Tierärzte manchmal leichte Beruhigungsmittel mitgeben, wollen Flugkapitäne eher ganz normale Hunde transportieren.



Manchmal ist es besser, wenn Anton und Hasso eher verschlafen am Urlaubsort ankommen. Und von alledem möglichst wenig mitbekommen. Auf jeden Fall nicht auf eigene Faust handeln und schon mal gar nichts von den eigenen Angsthemmern Ihrem Hund etwas verabreichen. Konsultieren Sie Ihren Tierarzt. Der wird Ihnen schon den passenden Rat geben. Im Zweifel vertrauen Sie auch auf den Rat der Frachttransporteure. Die machen so etwas schließlich seit langem professionell.