Sonntag, 13. Mai 2018

Die wichtigsten Bestimmungen für Ihren Hund im Ausland.



3. Der blaue Heimtierausweis der Europäischen Union (Pet Passport) ist inzwischen weltweit anerkannt. Er enthält alle wichtigen Daten über Halter und Hund – in Deutsch und auf Englisch. Vor allem aber die durchgeführten Impfungen und den aktuellen Impfschutz. Ganz wichtig ist dabei die Bestimmung des wirksamen Impfschutzes gegen Tollwut. Hat der Hund genug Antikörper gegen Tollwut im Blut? Dieser so genannte Titer muss in einem anerkannten Labor zuvor durch Blutentnahme beim Tier bestimmt werden. Ein wirksamer Schutz gegen Maul- und Klauenseuche, Staupe und Würmer ist beim Hund ebenso wichtig.  Aber er wird nicht unbedingt von allen Ländern verlangt. In der Regel wiederholt man die Impfung immer nach einem Jahr, die Wurmkur erfolgt alle halbe Jahre. Das garantiert einen dauerhaften Schutz. Dies alles ist im Hundepass dokumentiert. Ab 2012 müssen zudem alle Hunde in der Europäischen Union gechipt sein, bis dahin reicht auch eine entsprechende Tätowierung. Der Mikrochip wird bei Weibchen in die linke Halsseite des Hundes implantiert, bei Rüden in die rechte Halsseite per Spritze unter die Haut gegeben. Natürlich reist man als Europäer am einfachsten in die Länder der Gemeinschaft – nicht nur, weil hier die Standards ähnlich sind, sondern auch weil es am unproblematischsten ist.

Die wichtigsten Bestimmungen im Ausland

Manche Länder wie Frankreich verlangen neben der üblichen Leinenpflicht auch einen Maulkorb. Das muss man vor Antritt der Reise wissen. In südlichen Ländern sind bestimmte Krankheitserreger wie die Sandfliege zu beachten. Sie kann nicht nur bei Hunden zu ernsthaften Krankheiten führen. Auch auf Menschen überträgt die kleine Fliege Parasiten.  Vorher sollte man sich also generell nach Gefahrenquellen im Ausland erkundigen. Hier hilft auch die Seite des Auswärtigen Amtes in Berlin. Sie gibt spezielle Auskünfte zu einzelnen Ländern: 


Oft ist besondere Vorsicht geboten. Auch Zecken sind in südlichen Ländern eher anzutreffen. Manche Länder verlangen auch einen vom Tierarzt beglaubigten Zeckenschutz kurz vor Antritt der Reise, manche auch eine Wurmkur. Generell lohnt es sich, immer auch die aktuellen Hinweise der jeweiligen Länder selbst einzusehen. Es gibt nämlich so unterschiedliche Bestimmungen. Nur eine Feinheit: Wer beispielsweise mit seinem Hund nach Paraguay reist, muss als Transitpassagier in der Regel Zwischenstopp in Brasilien einlegen (auch Argentinien, Chile, Bolivien oder Lateinamerika sind möglich).

Bleibt der Reisende nur im Transitbereich, sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Verlässt er ihn aber, etwa weil der Zwischenaufenthalt zehn Stunden dauert, muss er zuvor beim brasilianischen Generalkonsulat in Frankfurt oder einer anderen Stelle den Tierpass beglaubigen lassen. Auch verlangt Paraguay beispielsweise zuvor eine Beglaubigung der Tierdokumente durch die Botschaft in Berlin. Dafür müssen sie erst einmal ins Spanische übersetzt werden. Alles Feinheiten, die es zu beachten gilt. Es ist also gar nicht so einfach, mit Hund zu verreisen. 


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