3. Der blaue Heimtierausweis
der Europäischen Union (Pet Passport) ist inzwischen weltweit anerkannt. Er
enthält alle wichtigen Daten über Halter und Hund – in Deutsch und auf
Englisch. Vor allem aber die durchgeführten Impfungen und den aktuellen
Impfschutz. Ganz wichtig ist dabei die Bestimmung des wirksamen Impfschutzes
gegen Tollwut. Hat der Hund genug Antikörper gegen Tollwut im Blut? Dieser so
genannte Titer muss in einem anerkannten Labor zuvor durch Blutentnahme beim
Tier bestimmt werden. Ein wirksamer Schutz gegen Maul- und Klauenseuche, Staupe
und Würmer ist beim Hund ebenso wichtig.
Aber er wird nicht unbedingt von allen Ländern verlangt. In der Regel
wiederholt man die Impfung immer nach einem Jahr, die Wurmkur erfolgt alle
halbe Jahre. Das garantiert einen dauerhaften Schutz. Dies alles ist im
Hundepass dokumentiert. Ab 2012 müssen zudem alle Hunde in der Europäischen
Union gechipt sein, bis dahin reicht auch eine entsprechende Tätowierung. Der
Mikrochip wird bei Weibchen in die linke Halsseite des Hundes implantiert, bei
Rüden in die rechte Halsseite per Spritze unter die Haut gegeben. Natürlich
reist man als Europäer am einfachsten in die Länder der Gemeinschaft – nicht
nur, weil hier die Standards ähnlich sind, sondern auch weil es am unproblematischsten
ist.
Die wichtigsten
Bestimmungen im Ausland
Manche Länder wie
Frankreich verlangen neben der üblichen Leinenpflicht auch einen Maulkorb. Das
muss man vor Antritt der Reise wissen. In südlichen Ländern sind bestimmte
Krankheitserreger wie die Sandfliege zu beachten. Sie kann nicht nur bei Hunden
zu ernsthaften Krankheiten führen. Auch auf Menschen überträgt die kleine
Fliege Parasiten. Vorher sollte man sich
also generell nach Gefahrenquellen im Ausland erkundigen. Hier hilft auch die
Seite des Auswärtigen Amtes in Berlin. Sie gibt spezielle Auskünfte zu
einzelnen Ländern:
Oft ist besondere Vorsicht
geboten. Auch Zecken sind in südlichen Ländern eher anzutreffen. Manche Länder
verlangen auch einen vom Tierarzt beglaubigten Zeckenschutz kurz vor Antritt
der Reise, manche auch eine Wurmkur. Generell lohnt es sich, immer auch die
aktuellen Hinweise der jeweiligen Länder selbst einzusehen. Es gibt nämlich so
unterschiedliche Bestimmungen. Nur eine Feinheit: Wer beispielsweise mit seinem
Hund nach Paraguay reist, muss als Transitpassagier in der Regel Zwischenstopp
in Brasilien einlegen (auch Argentinien, Chile, Bolivien oder Lateinamerika
sind möglich).
Bleibt der Reisende nur im
Transitbereich, sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Verlässt er ihn
aber, etwa weil der Zwischenaufenthalt zehn Stunden dauert, muss er zuvor beim
brasilianischen Generalkonsulat in Frankfurt oder einer anderen Stelle den
Tierpass beglaubigen lassen. Auch verlangt Paraguay beispielsweise zuvor eine
Beglaubigung der Tierdokumente durch die Botschaft in Berlin. Dafür müssen sie
erst einmal ins Spanische übersetzt werden. Alles Feinheiten, die es zu
beachten gilt. Es ist also gar nicht so einfach, mit Hund zu verreisen.
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